Beitragsordnung

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 13. Dezember 2008

§ 1 Mitgliedsbeiträge Ordentliche Mitglieder des 1. Obst- und Gartenbauverein Mittel-Gründau e.V. zahlen entsprechend § 4 Absatz 4 der Satzung des Vereines einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag. § 2 Verwendungen Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet. Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen, Mitgliederversammlung Rechenschaft. § 3 Beitragshöhe Der Beitrag beträgt jährlich 7.- Euro für Einzelpersonen, 14.- Euro als Familienbeitrag (2 Erwachsene und min. 1 Kind unter 18 Jahren), Jugendliche unter 18 Jahre zahlen 3.- Euro. Alle Einzahlungen werden einmal jährlich mit einer Quittung bestätigt. § 4 Zahlungsmodus (Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. Das Beitragsjahr des Vereins beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am 31.12. Die Beitragszahlung wird per Lastschrift auf das Konto des Vereines vorge¬nommen oder durch Überweisung. Barzahlungen haben dem Kassierer gegenüber zu erfolgen. § 5 Leistungsstörungen Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht nicht nach, so kommt es mit Anbruch des ersten Monats, für das es noch keinen Beitrag bezahlt hat, in Verzug. Der Vorstand weist das Mitglied darauf hin. Der Vorstand kann eine Erstattung der dem Verein infolge der Nichtzahlung des Beitrages entstandenen Kosten (wie Porto etc.) verlangen. In Härtefällen kann der Vorstand Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen. Beitragsordnung